FAQ

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen - und natürlich die entsprechenden Antworten - zum Thema GENO Strom-Vertrag. Wir legen Wert auf Transparenz und Offenheit. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren Sie sich. Falls Sie danach immer noch unbeantwortete Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns direkt per Telefon oder E-Mail zu fragen. Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen



Wer ist GENO Energie?


GENO Energie ist eine Initiative der baden-württembergischen Genossenschaftsorganisation - mit über 800 Genossenschaften und rund 3,4 Millionen Mitgliedern.


Kann ich später zu meinem örtlichen Lieferanten zurück?


Ja, jederzeit. Er ist gesetzlich verpflichtet, Sie wieder als Kunden aufzunehmen.


Was heißt Durchleitung?

Um vom Kraftwerk zu Ihrer Wohnung zu gelangen, muss der Strom über Kabel und Leitungen transportiert werden. Diesen Stromtransport nennt man Durchleitung. Durch den Transport des Stromes entstehen Kosten, die an die jeweiligen Inhaber/Eigentümer der benutzten Leitungen und Kabel bezahlt werden müssen.

Kann ich meinen alten Zähler behalten?

Ja, Sie können Ihren alten Zähler behalten.

Wer bezahlt die Durchleitung?


Die Kosten für die Durchleitung sind bereits im Strompreis enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht.


Muss ich bei dem Wechsel des Versorgers Gebühren bezahlen?


Nein, ein Wechsel zu GENO Energie ist für Sie kostenfrei.


Sind irgendwelche Umstellungen oder technische Veränderungen in meinem Haushalt / in meinem Betrieb nötig?


Nein, der Strom kommt wie bisher aus der Steckdose - selbst Ihre Ablesung wird durchgeführt wie bisher. Auch der Stromzähler bleibt der Alte.


Wie kommt der GENO Strom zu mir?


Genauso sicher wie vorher. Der GENO Strom kommt aus dem gleichen Stromnetz wie bisher.


Ist die Strom- bzw. Gasversorgung auch nach dem Wechsel jederzeit gewährleistet?


Ja, an der Sicherheit Ihrer Strom- und Gasversorgung ändert sich absolut nichts. GENO Energie garantiert Ihnen im gleichen Umfang die Sicherheit, die Sie auch vor Ihrem Wechsel hatten.
Ihr Strom bzw. Gas wird auch in Zukunft in der gleichen Qualität geliefert. Und zwar mit der gleichen Zuverlässigkeit, wie Sie es bisher gewohnt sind.


Was passiert, wenn der Strom bzw. das Gas ausfällt?


Sie informieren wie bisher den örtlichen Netzbetreiber. Er wird die Störung umgehend beheben.


Was passiert, wenn GENO Energie den gewünschten Umstellungstermin nicht realisieren kann?


Sie bleiben einfach länger Kunde bei Ihrem bisherigen Energieversorger. 
GENO Energie hat gesetzlichen Anspruch auf Netznutzung nach § 6 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz. Ihre Versorgung ist daher nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Verzögerungen entstehen jedoch dann, wenn uns Ihr bisheriger Energieversorger keinen Netzzugang gewährt bzw. den Netzzugang erschwert.