Energielexikon

Unser Online-Lexikon erklärt technische und juristische Begriffe und Abkürzungen zum Thema Energieversorgung. Wählen sie einfach den entsprechenden Begriff aus.



Abwärme

Wärme, die bei der Stromerzeugung abgegeben wird. Sie kann nutzbar gemacht und zu Heizzwecken an den Verbraucher weitergeleitet werden.

Ampere [A]

Ampere ist die Stärke eines zeitlich unveränderlichen elektrischen Stromes, der durch zwei parallel im Abstand von 1 m im Vakuum angeordnete geradlinige, unendlich lange Leiter mit vernachlässigbar kleinem, kreisförmigen Querschnitt fließend elektrodynamisch die Kraft 0,2 x 10 µN je m Leiterlänge zwischen diesen Leitern hervorrufen würde.

Anmeldeleistung

Benötigte Leistung (in kW) des Kunden, die er vor der Versorgung anmeldet.

Arbeit

Der verbrauchte Strom wird als elektrische Arbeit bezeichnet. Die Arbeit wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen.

Benutzungsdauer

Die Benutzungsdauer gibt Auskunft darüber, wie viele Stunden ein Verbraucher das elektrische Netz tatsächlich beansprucht hat. Das Maximum pro Jahr beträgt 8.760 Stunden, wobei die durchschnittliche Benutzungsdauer bei 1.500 – 4.500 Stunden liegt.

Blindleistung

Für den Aufbau eines dauernd wechselnden Magnetfeldes in einer Spule bei Wechselspannung ist eine Leistung erforderlich, die jedoch nicht verbraucht wird. Für den Aufbau des Magnetfeldes nimmt die Spule diese Leistung aus dem Netz auf, das zusammenfallende Magnetfeld gibt die Leistung wieder an das Netz zurück. Die Leistung wird nur für einen kurzen Zeitabschnitt in der Spule als magnetische Energie gespeichert, man bezeichnet sie deshalb auch als Magnetisierungsleistung oder Blindleistung.

Blockheizkraftwerk

Mit Verbrennungsmotoren oder Gasturbinen arbeitendes Heizkraftwerk, das Industriebetriebe oder Wohnviertel mit Strom und Wärme versorgt.

Brennstoffzelle

Die Brennstoffzelle ist ein Aggregat, in dem Energie in Form von Strom und Wärme erzeugt wird. Das Verhältnis von CO2-Ausstoß und Wirkungsgrad ist bei Brennstoffzellen besonders günstig. Ihre Verwendung wird vor allem von Automobilkonzernen erforscht und angewandt.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur reguliert den Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahn-Infrastrukturmarkt. Im Bereich Energie sorgt sie für eine möglichst sichere, preiswerte und effiziente Stromversorgung.

Diskriminierungsverbot

Betreibern von natürlichen Monopolen (z. B. dem Netzbetrieb) ist es per Diskriminierungsverbot untersagt, diese Vorteile zur Benachteiligung der anderen Wettbewerber einzusetzen.

Doppeltarifzähler

Zähler, mit dem der Strom am Tag in zwei Zeiträumen getrennt gemessen werden kann. Damit besteht die Möglichkeit unterschiedliche Preise je Kilowattstunde für den Tag- und Nachtverbrauch anzubieten. Den Strom der am Tag verbraucht wird (in der Regel von 6.00 - 22.00 Uhr) nennt man Hochtarif, den der nachts verbraucht wird, Niedertarif.

Drehstrom

Drehstrom (400 V) ist eine besondere Art des Wechselstroms und im Sprachgebrauch die übliche Bezeichnung für den Dreiphasenstrom. Drehstrom von 400 V Leiterspannung wird heute bei den meisten Stromversorgungsanlagen verwendet.

Durchleitung

Netzdienstleistung, die ein Netzbetreiber für Stromlieferungen eines Mitbewerbers an Kunden zur Verfügung stellt. Dafür sind an den Netzbetreiber Durchleitungsentgelte zu entrichten.

EEG- Erneuerbare-Energien-Gesetz

Ist am 1.4.2000 in Kraft getreten und regelt sowohl Abnahme als auch Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien stetig zu fördern.

EEX

Die deutsche Strombörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig ist 2002 aus der Fusion der European Energy Exchange, Frankfurt, und der Leipzig Power Exchange entstanden. Seit Sommer 2000 ist der Spotmarkt mit physischer Erfüllung am Folgetag etabliert. Am Auktionsmarkt gibt es die Möglichkeit, Kauf- und Verkaufsgebote für Einzelstunden und Blockgebote zu platzieren. Das zweite Standbein ist der Terminmarkt, auf dem standardisierte Produkte wie Futures gehandelt werden.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) setzt Richtlinien der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Zweck des Gesetzes ist, die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Erdgas zu gewährleisten. Um einen wirksamen Wettbewerb zu erreichen, schreibt das Gesetz die organisatorische, informatorische, rechnungsmäßige und gesellschaftsrechtliche Trennung des Strom- und Erdgasversorgungsnetzes von den Vertriebsaktivitäten eines Energieversorgungsunternehmens vor. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt.

Erdgas

Gasförmiger fossiler Brennstoff, wird aus unterirdischen Vorkommen gefördert und zunehmend für die Stromerzeugung verwandt. Erdgas gilt im Verhältnis zu Erdöl oder Kohle als umweltfreundlicher Energieträger.

Erdgassteuer

Die Höhe der Erdgassteuer bemisst sich nach dem Energiesteuergesetz. Zurzeit (Stand 01.01.2009) beträgt die gesetzlich festgelegte Höhe der Erdgassteuer 0,55 Ct/kWh.

Fernwärme

Wärmeversorgung von Haushalten mittels Warmwasser- oder Dampfrohrsystem. Die Wärme wird dabei durch ein zentrales Heizkraftwerk oder ein dezentrales Blockheizkraftwerk erzeugt.

Frequenz

In Deutschland wird Wechselstrom geliefert, d.h. der Strom wechselt die Polung mehrmals pro Sekunde. Die Wechselhäufigkeit wird als Frequenz bezeichnet und in Hertz gemessen (Anzahl der Wechsel pro Sekunde). In Deutschland wechselt der Strom seine Polung 50 mal in der Sekunde, die Frequenz ist also 50 Hertz.

Gas- und Dampfturbinenanlage

Anlage zur Stromerzeugung, die Verbrennungsprozesse und Dampfentspannung kombiniert.

Generator

Gerät zur Umwandlung von mechanischer Energie in elektrische Energie

Gewerbekunde

Gewerbekunden verwenden die Energie, die sie als Strom und Gas beziehen, zur Beleuchtung bzw. Heizung gewerblich genutzter Räume und zur (industriellen) Produktion. Im Gegensatz zu Privatkunden nehmen sie i. d. R. deutlich höhere Energiemengen ab und genießen deshalb gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) einen höheren Stellenwert als ein einzelner Privatkunde. Deshalb können für Gewerbekunden oftmals individuelle Versorgungsvertragskonditionen ausgehandelt werden.

Gigawatt (GW)

Einheit zur Leistungsmessung:
1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW)

Gleichstrom

Gleichstrom ist elektrischer Strom gleich bleibender Richtung. Reiner Gleichstrom entsteht auf chemischen Wege in galvanischen Elementen, Akkumulatoren oder Brennstoffzellen. Bei der Stromübertragung wird bei großen Entfernungen Wechselstrom durch einen Gleichrichter zu Gleichstrom umgeformt, um Spannungs- und Frequenzschwankungen zu verhindern.

Grundversorgung

Jeder Haushalt hat Anspruch auf eine Strom- und Gas-Grundversorgung. Diese wird zu allgemeinen Bedingungen und Preisen von Grundversorgern zur Verfügung gestellt. Als Grundversorger gilt das Energieversorgungsunternehmen, das innerhalb eines bestimmten Netzgebietes die meisten Haushaltskunden beliefert.

Heizkraftwerk

Kraftwerk zur gleichzeitigen Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie mittels Nutzung der Abwärme. Diese Methode der Energiegewinnung zeichnet sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus.

Jahresrechnung

In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag für Ihre Stromlieferung. Einmal im Jahr werden die verbrauchten Kilowattstunden auf Ihrem Zähler abgelesen und anhand dieser Daten eine exakte Jahresrechnung erstellt. In dieser ist genau dargestellt, wie viel Strom Sie im zurückliegenden Jahr verbraucht haben, welche Preise Ihnen dafür in Rechnung gestellt wurden und wie viel sie bereits durch Ihre Abschlagszahlungen bezahlt haben.

Kilowatt (kW)

Einheit zur Leistungsmessung: 1 kW = 1000 Watt

Kilowattstunde (kWh)

Maßeinheit für die elektrische Arbeit, die 1.000 Watt (1 kW) in einer Stunde vollbringen. Benutzen sie z. B. einen Staubsauger mit 1000 Watt Leistung, verbrauchen Sie 1 kWh, wenn sie eine Stunde lang Ihre Wohnung saugen. 1 MWh (Megawattstunde) = 1.000 kWh 1 GWh (Gigawattstunde) = 1 Mio. kWh 1 TWh (Terrawattstunde) = 1 Mrd. kWh

Konzessionsabgabe

Gesetzlich festgelegte Abgabe, die an die Gemeinde zu bezahlen ist, in der Sie leben, dafür dass Ihre Gemeinde dem örtlichen Energieversorger das Recht zur Verlegung von elektrischen Versorgungsleitungen in ihren Straßen, Wegen und Plätzen überlässt. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.

Kraft-Wärme-Kopplung

Methode zur gleichzeitigen Gewinnung von elektrischer und thermischer Energie in Heizkraftwerken.

KWKG- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel: die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.

Liberalisierung

In der Vergangenheit war es so, dass Strom- und Gasversorger ein klar abgegrenztes Versorgungsgebiet hatten: Alle dort ansässigen Haushalte und Betriebe mussten ihre Energie von den jeweiligen Unternehmen beziehen. Durch ein neues Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland und durch europäische Richtlinien gibt es diesen Gebietsschutz nicht mehr. Jeder Kunde kann seinen Versorger frei wählen. Durch die Liberalisierung sind die Strompreise insbesondere für die Industrie stark gesunken; auch bei den Gaspreisen wird mit einer Reduzierung gerechnet.

Megawatt (MW)

1 MW = 1000 kW = 1 000 000 Watt

Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizungen erzeugen mit verbilligtem Nachtstrom Wärme und speichern diese in zumeist keramischen Materialien. Die Wärme geben sie über den Tag verteilt wieder ab. Moderne Speicherheizungen ermöglichen eine so genannte Tagnachladung, die zumeist in den frühen Nachmittagsstunden stattfindet.

Nachtstrom

Strom, der zu bestimmten Niedrigtarif-Zeiten nachts und ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird mittels Zweitarifzähler (HT/NT-Zähler) oder separatem Nachtstromzähler für Speicherheizungen gemessen und mit eigenen Tarifen abgerechnet.

Offshore

Windkraftanlagen auf offener See, die einer Meeresküste vorgelagert installiert werden, bezeichnet man als „Offshore-Anlagen” (offshore, engl. = vor der Küste liegend). Sie übertragen die gewonnene elektrische Energie über Seekabel an Land; von dort aus wird sie in das Stromnetz eingespeist.

Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage gem. §17f EnWG ((bis einschl. 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet) ist ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher von Strom. Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.

Primäre Energieträger

Zur Gewinnung von Energie verwendbare Rohstoffe. Dazu gehören neben den weitverbreitet genutzten fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas auch erneuerbare Energieträger wie Wasser, Wind und Sonne.

Regenerative Energien

Zu den regenerativen oder auch erneuerbaren Energiequellen werden die primären Energieträger Sonnenstrahlung, geothermische Energie und Wasserkraft gezählt. Im Gegensatz zu Kohle, Erdöl, Erdgas und den Kernbrennstoffen werden diese Energiequellen auch in fernster Zukunft in nahezu gleichbleibendem Umfang Energie liefern können.

Schadstoffemissionen

Ausstoß Gesundheits- oder Umweltschädigender Elemente oder Verbindungen.

Spannung

Die Spannung wird in Volt gemessen. Der Strom wird vom Kraftwerk in das Stromnetz eingespeist, der Kunde entnimmt den Strom aus dem Stromnetz an seiner Anlage. Die Übertragung des Stroms geschieht auf verschiedenen Spannungsebenen. Kraftwerke speisen den erzeugten Strom üblicherweise in ein Hochspannungsnetz ein, die Unternehmen entnehmen dagegen bei Mittel- oder Niederspannung.

Strombörse

An der Leipziger Strombörse EEX sind Tag für Tag 128 Teilnehmer aus 15 europäischen Ländern sowie den USA aktiv. Dazu zählen mehrheitlich Banken, Händler oder Industrieunternehmen mit völlig unterschiedlichen Interessen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass kein Teilnehmer das Geschehen auf dem Parkett – und damit die Preise – zu seinen Gunsten beeinflussen kann. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft dies und hat es verschiedentlich bestätigt. Die EEX unterliegt weiter den gleichen Sicherheits- und Aufsichtsregeln wie die Frankfurter Wertpapierbörse.

Stromtransport

Der Stromtransport umfasst die Übertragung von elektrischer Energie im Höchst- (220 bis 380 kV) und Hochspannungsnetz (über 110 kV) vom Ort der Stromerzeugung bis zum Anschlusspunkt eines Verteilungsnetzes (kleiner 110 kV).

Transformator

Ein Transformator wandelt Wechselstrom von niedriger in hohe Spannung oder von hoher in niedrige Spannung um. Je nach Art des Kraftwerks erzeugen die verwendeten Generatoren Spannungen zwischen 6.000 und 30.000 Volt. Transformatoren wandeln diese Spannungen in Hoch- und Höchstspannungen von 110.000 bis zu 380.000 Volt um. Dadurch lässt sich elektrische Energie über lange Strecken mit geringeren Verlusten zum Verbraucher transportieren. Dort wird jedoch vorwiegend die niedrige Gebrauchsspannung von 230 bzw. 400 Volt verlangt. Eine ganze Kette von Transformatoren sorgt deshalb dafür, dass die hohen Spannungen bis zur Haushaltssteckdose auf die Gebrauchsspannung herabgesetzt werden.

Umlage §-19 StromNEV

Besonders energieintensive Industrieunternehmen werden seit 01.01.2012 von den Netzentgelten befreit. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der Netzbetreiber sollen durch diese Umlage kompensiert werden.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen).
Anbieter von Abschaltleistungen aus abschaltbaren Lasten erhalten, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis).
Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung auszugleichen. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben.

Unbundling

Wirtschaftliche Trennung von Stromerzeugung, Stromübertragung und Stromverteilung. Es dient als Berechnungsgrundlage für z.B. die Ermittlung von Durchleitungsentgelten.

Verbändevereinbarung

Die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und Industrieverbände haben in einer „Verbändevereinbarung Strom“ die Spielregeln des Wettbewerbs festgelegt.

Versorgungssicherheit

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Stromnetze und damit für die sichere Stromversorgung der Kunden ist weiterhin der Netzbetreiber - also der Stromversorger vor Ort - verantwortlich. Die Versorgungssicherheit ist von dem Stromlieferanten völlig unabhängig.

Anspruch des Kunden auf lückenlose Stromversorgung. Durch vertragliche Regelungen sind Verantwortungsbereiche für Netzbetreiber und Stromerzeuger festgelegt, der Netzbetreiber ist dabei für den ordnungsgemäßen Betrieb seines Netzes und somit für die Versorgungssicherheit zuständig.

Wärmekraftwerk

In einem Wärmekraftwerk werden die Energieträger Kohle, Erdöl oder Erdgas verbrannt. Bei diesem chemischen Umwandlungsprozess entsteht Wärme, wodurch im Kessel des Kraftwerks Wasserdampf erzeugt wird. Der Dampf wird auf möglichst hohen Druck und hohe Temperatur gebracht, damit er besonders energiereich in die Turbine einströmt. Die Turbine treibt den Generator an, der elektrische Energie erzeugt.

Watt

Einheit für die Leistung (nach James Watt). 1 W = 1 J/s = 1 Nm/s.