24h-Liefer­anten­wechsel

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen bei Umzügen. Bitte teile uns deinen Umzug am besten 14 Tage im Voraus mit. Weitere Informationen dazu findest du auf dieser Seite.

ACHTUNG: In Zukunft sind keine rück­wirkenden Strom-Umzüge mehr möglich

Mit der Festlegung der Bundesnetzagentur können Aus- und Umzüge nicht mehr rückwirkend durchgeführt werden. Um mögliche Mehrkosten für dich zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, deinen Aus- bzw. Umzug rechtzeitig im Voraus zu melden.

Verpasst du die rechtzeitige Meldung, müssen die Stromkosten weiterhin von dir getragen werden bis eine Ummeldung nach den neuen Vorgaben möglich ist. Um das zu vermeiden, melde deinen Umzug im besten Fall 14 Tage vorher an. Das geht am einfachsten mit nur wenigen Klicks über unseren Umzugsservice:

Häufig gestellte Fragen zum 24h-Liefer­anten­wechsel

Die Bundesnetzagentur hat den Beginn mit der Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024 auf den 06.06.2025 festgelegt. Ausführliche Informationen dazu findest du auch auf der Website der Bundesnetzagentur.

Vertraglich bist du laut AGB verpflichtet, einen Umzug mit einer Mindestfrist von 10 Werktagen vor Umzugstermin zu melden. In der Regel ist die Beendigung eines Mietvertrags oder der Verkauf eines Objektes sogar etwas früher bekannt. Je früher du dich also meldest, umso besser. Bitte beachte dabei, dass Meldungen nur an Werktagen bearbeitet werden.

Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur ist klar geregelt, dass bei einer nicht fristgemäßen Meldung, der/die bisherige Anschlussnutzer/in weiterhin für die Stromkosten verantwortlich ist.

Für die Abrechnung ist der Zählerstand des Tages der Ummeldung relevant. Dieser kann bei einer verspäteten Meldung von den Daten eines möglichen Übergabeprotokolls abweichen.
Bei Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen werden die Daten automatisch zu diesem Datum ausgelesen und übermittelt.

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