Fragen zum Strom-Vertrag

Transparenz und Offenheit sind für uns mehr als nur Schlagwörter. Versteckte Klauseln und unklare Regelungen werden Sie bei uns vergeblich suchen. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen Sie sich unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrem GENO Vertrag durch. Sollten Sie danach noch Fragen haben, nehmen wir uns gerne für Sie Zeit – melden Sie sich einfach direkt per Telefon oder E-Mail

Wir beantworten Ihre Fragen natürlich auch gern persönlich unter 0711 - 222 13 2809



Welche Daten benötigt GENO Energie von mir, damit ich Kunde werden kann?

Um Ihnen das Antragsformular zuzuschicken benötigt GENO Energie Ihren Namen und Ihre Adresse. Bitte senden Sie dieses Antragsformular dann ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung an GENO Energie zurück. Sie können die Antragsunterlagen auch bei Ihrer Genossenschaft beantragen – sofern diese Vertriebspartner von GENO Energie ist. Sollten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars Hilfe benötigen, wenden Sie sich einfach per Telefon oder E-Mail an uns.

Wie lange dauert es, bis ich vom GENO Strom-Angebot profitieren kann?


Der Übergang erfolgt nahtlos etwa 4 bis 6 Wochen nach Zusendung Ihres Antrages an GENO Energie. Dies setzt voraus, dass Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter eine Kündigungsfrist von einem Monat hat, was der Normalfall ist. Der Wechselprozess erfolgt vollständig durch die GENO Energie - Sie erhalten von uns dann ein Bestätigungsschreiben. Die Umstellung erfolgt nahtlos und automatisch, Sie haben also keine Versorgungslücken zu befürchten.

Muss ich bei meinem jetzigen Stromanbieter selbst kündigen?


Nein, das erledigt GENO Energie für Sie. Alles was wir hierfür benötigen, ist der von Ihnen ausgefüllte Auftrag und am besten eine Kopie Ihrer letzten Jahres-Stromrechnung.

Wie sind die Zahlungsformen bei GENO Energie?


Die Zahlung kann per Einzugsermächtigung oder Überweisung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen uns Einzugsermächtigung zu erteilen. Alles was wir hierfür benötigen ist Ihre Bankverbindung auf Ihrem Auftrag.

Wer liest zum Vertragswechsel meinen Zählerstand ab?


Sie selbst oder der Messstellenbetreiber.

Was ist ein Strombezug zu Sonderbedingungen?


Bei großen Stromabnehmern wird neben der Arbeit (kWh) auch die Leistungsabnahme (in kW) gemessen. Diese Abnehmer erhalten individuelle Stromlieferverträge (Sonderverträge), deren Vertragsinhalte individuell gestaltet werden. Jeder Stromabnehmer mit Leistungsmessung erhält deshalb ein spezielles auf sein Abnahmeverhalten zugeschnittenes Angebot von GENO Energie. Hierzu ist eine Kopie der letzten Jahres-Stromrechnung (12-Monatszeitraum) bei GENO Energie einzureichen.

Muss ich meinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass ich meinen Stromanbieter wechsle?


Nein, das ist nicht erforderlich, es sei denn, Sie bekommen Ihre Stromabrechnung direkt vom Vermieter zugestellt. In diesem Fall sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.


Seit wann gibt es die Öko- bzw. die Stromsteuer?


Mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" wurde zum 1.4.1999 unter anderem eine Stromsteuer eingeführt.

Wie hoch ist die Öko- bzw. Stromsteuer?


Die derzeit gültige Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer.


Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)


Am 1. April 2000 ist das“ Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) in Kraft getreten. Mit der Einführung des EEG will der Gesetzgeber im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch erreichen. Dieses Gesetz bringt - wie das KWK-Gesetz - neue finanzielle Belastungen für Energieversorger und Kunden mit sich.


Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)


Am 18. Mai 2000 folgte das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Das KWK-Gesetz dient dem befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse der Energieeinsparung und Klimaschutz. Dieses Gesetz führt - wie das EEG - zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für Energieversorger und Kunden.