Fragen zum Vertrag

Transparenz und Offenheit sind für uns mehr als nur Schlagwörter. Versteckte Klauseln und unklare Regelungen werden Sie bei uns vergeblich suchen. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen Sie sich unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrem GENO Vertrag durch. Sollten Sie danach noch Fragen haben, nehmen wir uns gerne für Sie Zeit – melden Sie sich einfach direkt per Telefon oder E-Mail

Wir beantworten Ihre Fragen natürlich auch gern persönlich unter 0711 - 222 13 2809



Welche Daten benötigt GENO Energie von mir, damit ich Kunde werden kann?

GENO Energie benötigt Ihren Namen und die Adresse, damit Ihnen ein Antragsformular zugeschickt werden kann. Dieses Antragsformular senden Sie dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie Ihrer letzten Gasrechnung an GENO Energie zurück. Die Antragsunterlagen können auch bei Ihrer Genossenschaft angefordert werden - sofern diese Vertriebspartner von GENO Energie ist.

Wie lange dauert es, bis ich vom GENO Energie-Angebot profitieren kann?

Der Übergang erfolgt nahtlos etwa 4 bis 6 Wochen nach Zusendung Ihres Antrages an GENO Energie. Dies setzt voraus, dass Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Gasanbieter eine Kündigungsfrist von einem Monat hat, was der Normalfall ist. Der Wechselprozess erfolgt vollständig durch die GENO Energie - Sie erhalten von uns dann ein Bestätigungsschreiben. Die Umstellung erfolgt nahtlos und automatisch, Sie haben also keine Versorgungslücken zu befürchten.

Muss ich bei meinem jetzigen Gasanbieter selbst kündigen?

Nein, das erledigt GENO Energie für Sie. Alles was wir hierfür benötigen, ist der von Ihnen ausgefüllte Auftrag und eine Kopie Ihrer letzten Jahres-Gasrechnung.

Wie sind die Zahlungsformen bei GENO Energie?


Die Zahlung kann per Einzugsermächtigung oder Überweisung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen uns Einzugsermächtigung zu erteilen. Alles was wir hierfür benötigen ist Ihre Bankverbindung auf Ihrem Auftrag.

Wer liest zum Vertragswechsel meinen Zählerstand ab?

Sie selbst oder Ihr Netzbetreiber.

Was ist ein Gasbezug zu Sonderbedingungen?

Bei großen Gasabnehmern wird neben der Arbeit (kWh) auch die Leistungsabnahme (in kW) gemessen. Diese Abnehmer erhalten individuelle Gaslieferverträge (Sonderverträge). GENO Energie wird auch diesen Abnehmern entsprechende Verträge anbieten. Die Vertragsinhalte werden individuell gestaltet. Jeder Gasabnehmer mit Leistungsmessung erhält deshalb ein spezielles auf sein Abnahmeverhalten zugeschnittenes Angebot von GENO Energie. Hierzu ist eine Kopie der letzten Jahres-Gasrechnung (12-Monatszeitraum) bei GENO Energie einzureichen.

Muss ich meinen Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass ich meinen Gasanbieter wechsle?

Nein, das ist nicht nötig, es sei denn, Sie bekommen Ihre Gasabrechnung direkt vom Vermieter zugestellt. In diesem Fall sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

Seit wann gibt es die Energiesteuer?

Seit 01.08.2006 wird die Energiesteuer im Energiesteuergesetz geregelt das das bis dahin geltendene Mineralölsteuergesetz abgelöst hat.

Wie hoch ist die Energiesteuer?

Die derzeit gültige Energiesteuer beträgt 0,55 ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer.